Amtl. Sportbootführerschein Binnen
inkl. Tipp der segelschule bodensee @ 15:00 am, 02. Januar 2007.
Dieser Sportbootführerschein ist amtlich und auch amtlich vorgeschrieben um motorisierte Wasserfahrzeuge (=Motorboote) auf Binnengewässern bzw. Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Er ist im Binnenbereich ab einer Motorisierung größer 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben. Inhaber des Sportbootführerschein Binnen dürfen Wasserfahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 15m führen.
Voraussetzungen für ASBF-Binnen
Mindestalter, um den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen (Motor) zu erlangen, ist 16 Jahre. Es ist eine ärztliche Tauglichkeitsprüfung (speziell Sehen und Hören) obligatorisch. Vordrucke für das ärztliche Attest bekommen Sie bei ihrer Ausbildungsstätte, z.B. der Bodensee Segelschule Wasserburg. Darüber hinaus muss der Bewerber seine Zuverlässigkeit mit Hilfe eines gültigen KFZ-Führerscheins (oder Führungszeugnis) belegen. Bei Minderjährigen wird darauf verzichtet.
Prüfung zum ASBF-Binnen (Motor)
Es gibt eine theoretische und eine praktische Prüfung. Im theoretischen Teil muss der Bewerber schriftlich (kein Multi-Choice) ausreichende Kenntnisse der Seemannschaft, des Binnenschifffahrtrechts und der Fahrzeugführung vorweisen. Sollte der schriftliche Teil nicht überzeugen, kann die Prüfungskommission (i.d.R. DSV-Prüfungsausschuss) den Bewerber mündlich befragen. Im praktischen Teil der Prüfung zum Amtl. Sportbootführerschein Binnen (Motor) muss der Prüfling die theoretischen Kenntnisse der Fahrzeugführung auf einem Sportboot (Motorboot) in der Praxis umsetzen. Dabei werden verschiedene Manöver (z.B. Hafen- und Rettungsmanöver), sowie verschiedene Knoten und Stiche abgefragt und geprüft.
Geltungsbereich
Achtung, der Amtliche Sportbootführerschein Binnen gilt nicht auf dem Bodensee! Inhaber des ASBF-Binnen müssen eine weitere Prüfung ablegen, um das Bodenseeschifferpatent zu erhalten. Umgekehrt, wenn man also schon im Besitz des Bodenseeschifferpatents ist und den ASBF-Binnen erwerben möchte, muss man lediglich ein Formular ausfüllen und beglaubigte Kopien und ein Passfoto an den DSV einsenden. Man ist von einer weiteren Prüfung befreit. Das spart Zeit und vorallem Kosten!
Daher mein Tipp: Machen Sie zuerst das Bodenseeschifferpatent!
Das Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor)
empfohlen von segelschule bodensee @ 16:25 am, 02. Januar 2007.
Zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) an dieser Stelle nur ein paar Fakts.
- Mindestalter 18 Jahre
- gilt nur auf dem Bodensee, kann aber ohne weitere Prüfung auf den ASBF-Binnen umgeschrieben werden
- Wird eine Zusatzprüfung mit absolviert (empfohlen) ist man von der praktischen Prüfung beim ASBF-See befreit (siehe nächster Punkt)
- weitere Informationen und Voraussetzungen finden unter Bodenseeschifferpatent
Dort finden Sie alle Informationen zum Bodenseeschifferpatent (Segeln und Motor) ausführlich erklärt.
Amtl. Sportbootführerschein See
navigiert durch segelschule bodensee @ 17:15 am, 02. Januar 2007.
Der amtliche Sportbootführerschein See (ASBF-See) ist vorgeschrieben zum Führen von motorisierten Sportbooten mit einer Leistung größer 3,68 kW (5 PS). Er gilt im Küstenbereich auf den sog. Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Er ist der einzig zwingend vorgeschriebene Sportbootführerschein auf dem Meer. Alle anderen Scheine, egal ob Segelboot oder Motorboot, sind mehr oder weniger freiwillig für die Sportschifffahrt.
Diese weiteren Scheine dienen dann dem Nachweis der Fähigkeiten gegenüber Charterfirmen (diese setzen meist den SKS voraus) und Versicherungen, wichtig bei einem Schadensfall.
Doch zurück zum Amtlichen Sportbootführerschein See: Das Mindestalter ist hier ebenfalls 16 Jahre (vgl. ASBF-Binnen). Ebenfalls müssen Bewerber ihre Zuverlässigkeit (KFZ-Führerschein/Führungszeugnis) und ihre körperliche und geistige Tauglichkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Vordrucke der mit einzureichenden Formulare bekommen Sie bei ihrer Ausbildungsstätte/Segelschule.
Ebenfalls muss beim ASBF-See ein theoretischer Prüfungsteil und eine praktische Prüfungseinheit absolviert werden. Inhaber des Bodenseeschifferpatents Kat. A mit Zusatzprüfung sind auf Antrag von der praktischen Prüfung befreit und müssen so nur einen Theoriekurs (meist Wochenende) besuchen und die theoretische Prüfung absolvieren. Zu dieser theoretischen Prüfung gehören u.a. die Themengebiete Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und theoretische Fahrzeugföhrung. Der theoretische Teil ist wiederum schriftlich (kein Multiple-Choice) niederzuschreiben, ggf. kann der Prüfungsausschuss den Bewerber noch mündlich anhören.
Im praktischen Teil (wenn Sie nicht Inhaber des BSP mit Zusatzprüfung sind) müssen die theoretischen Grundlagen auf einem Sportboot (Motorboot) gezeigt werden. Dazu sind wiederum einige Manöver und Knoten zu zeigen.